Immer wieder zeigt sich, dass Trennung oder Scheidung unvorhergesehene und zugleich ungewollte Folgen mit sich bringen. Dies liegt auch daran, dass man während intakter Ehe nur selten darüber nachdenken möchte, was in einem späteren Krisenfall passieren soll. Wir empfehlen Ihnen als bestehende oder angehende Ehegatten, nicht "auf gut Glück" unterwegs zu sein, sondern sich zu diesen Themen qualifiziert beraten zu lassen. Im gemeinsamen Gespräch analysieren wir, ob der Abschluss eines Ehevertrages, in dem güterrechtliche (also unmittelbar vermögensbezogene) Aspekte ebenso wie der Versorgungsausgleich oder Unterhaltsfragen einvernehmlich im Voraus geregelt werden können, für Sie sinnvoll erscheint. Gelegentlich besteht auch Anlass, den Ehevertrag durch eine maßgeschneiderte Erbfolgeregelung zu flankieren.
Wie ein geeigneter Ehevertrag für Sie aussehen kann, lässt sich nur im persönlichen Gespräch mit Ihnen klären und hängt ganz maßgeblich von Ihrer aktuellen Lebenssituation und weiteren Lebensplanung ab. Als Notare finden wir eine passende Gestaltung mit dem Anspruch, dass diese Sie über Jahre und Jahrzehnte begleiten kann.
Wenn es in der Ehe kriselt, sind wir als Notare auch für die Gestaltung von Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen Ihr kompetenter Ansprechpartner. Hier richten wir den Blick darauf, Ihnen bei der Auseinandersetzung des Vermögens – z.B. gemeinsam angeschaffter Immobilien – und der Regelung aller sonstigen nachehelichen Fragen zu helfen. Wir ermutigen Sie, uns für ein gemeinsames Beratungsgespräch aufzusuchen, damit wir die Eckpunkte einer gütlichen Einigung ausloten können. Sofern eine Einigung aus Ihrer Sicht zunächst kaum erreichbar scheint, treten wir als Vermittler der entgegengesetzten Interessen auf und versuchen, eine für beide Seiten akzeptable Vertragsgestaltung zu entwickeln.