Vorsorge

Ein Verkehrsunfall, ein Sturz bei der Erledigung von Alltagstätigkeiten oder eine plötzliche medizinische Notsituation – all das kann jedem von uns auch in jungen Jahren stets widerfahren. Im Alter können Demenz und andere Krankheitsbilder dazu führen, dass man die eigenen Angelegenheiten nicht länger selbst erledigen kann. Wer hierfür nicht schon rechtzeitig Vorsorge getroffen hat, erhält einen vom Gericht bestellten Betreuer als gesetzlichen Vertreter. Nicht immer ist dies diejenige Person, der Sie ihr Vertrauen am ehesten geschenkt hätten.

Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst im Voraus, wer sich später bei Pflegebedürftigkeit oder in anderen Notlagen um Ihre vermögensmäßigen und gesundheitlichen Angelegenheiten kümmern darf. Was häufig nicht erkannt wird: Nur die notariell beurkundete Vollmacht schafft wirklich umfassende Handlungsfähigkeit. Eine privatschriftlich erteilte Vollmacht genügt weder für den Grundbuchvollzug im Zusammenhang mit der Regelung grundstücksbezogener Angelegenheiten noch für die Aufnahme eines Verbraucherkredits im Namen des Betroffenen.

Notare Dr. Heinrich & Dr. Berg in Düsseldorf
Immobilien, Ehe und Familie, Erben und Vererben, Vermögensnachfolge, Vorsorge, Unternehmen, vereine

Als Ihre Notare in Düsseldorf-Gerresheim gestalten wir eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht nebst einer – rein vorsorglich aufzunehmenden – Betreuungsverfügung. Auf Wunsch ergänzen wir diese um eine Patientenverfügung, durch die Sie festlegen, bis zu welchem Punkt und in welchem Umfang Sie im letzten Stadium des Lebens nach bereits eingetretener Entscheidungsunfähigkeit noch ärztlich behandelt und versorgt werden möchten.