Unternehmen

Eine weitere Kernaufgabe unserer notariellen Tätigkeit besteht darin, Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer bei allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Seite zu stehen. Nur wer die rechtlichen Rahmenbedingungen unternehmerischer Tätigkeit kennt und die verfügbaren Gestaltungsmöglichkeiten zu seinen Gunsten ausnutzt, wird auf Dauer am Markt erfolgreich tätig sein.

Ganz entscheidend ist bereits im Gründungsstadium die Wahl der richtigen Rechtsform und Organisationsstruktur. In enger Abstimmung mit Ihren wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Beratern entwerfen wir einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag und bringen diesen erst zur Beurkundung sowie anschließend zum Vollzug im Handelsregister.

Auch im Laufe einer bereits aktiven Geschäftstätigkeit kommen wir als Notare in verschiedener Hinsicht in beratender und gestaltender Funktion ins Spiel: Wir unterstützen Sie u.a. bei allen Änderungen des Gesellschaftsvertrags Ihres Unternehmens, Wechseln in Geschäftsführung bzw. Vorstand, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen und der erforderlichen Anmeldungen von Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsverträgen jeweils vom Entwurf der erforderlichen Urkunden bis zum Registervollzug.

Immobilien, Ehe und Familie, Erben und Vererben, Vermögensnachfolge, Vorsorge, Unternehmen, vereine
Notare Dr. Heinrich & Dr. Berg in Düsseldorf

Sprechen Sie uns außerdem jederzeit gerne an, wenn Sie ein Unternehmen bzw. eine Gesellschaftsbeteiligung kaufen oder verkaufen möchten. Je nach Größenordnung der geplanten Transaktionen erstellen wir die erforderlichen Vertragsentwürfe oder bringen den von Ihren anwaltlichen Beratern bereits ausgehandelten und von uns geprüften Entwurf zur Beurkundung, und zwar auf Wunsch auch in englischer Sprache.

Sind Sie Inhaber eines Familienunternehmens, unterstützen wir Sie auch bei den häufig facettenreichen Fragestellungen, die sich im Rahmen einer geplanten Generationennachfolge ergeben. Mit einer bloßen Übertragung der unternehmerischen Beteiligung – ggf. flankiert durch Vorkehrungen zur wirtschaftlichen Absicherung des Veräußerers – ist es nur in den seltensten Fällen getan. Regelmäßig besteht der Bedarf, die geplante Nachfolge auch im Lichte der familien- und erbrechtlichen Rahmenbedingungen genauer zu analysieren sowie die steuerlichen Auswirkungen im Auge zu behalten. Dies erledigen wir für Sie, natürlich in enger Kooperation mit Ihren weiteren wirtschaftlichen oder steuerlichen Beratern.