Erben und Vererben

Vielen Menschen fällt es nicht leicht, über die Konsequenzen des eigenen Todes nachzudenken und daraufhin die Gestaltung der Erbfolge selbst in die Hand zu nehmen. Es bei der Geltung der gesetzlichen Erbfolge zu belassen, ist nur in seltenen Fällen ratsam. Sie ist beispielsweise bei bestehender Ehe nicht in der Lage, für eine bestmögliche Absicherung des längerlebenden Ehegatten zu sorgen. Denn dieser würde in eine Erbengemeinschaft mit den Kindern oder anderen nächsten Verwandten des Verstorbenen geraten. Die Folge ist, dass die das Nachlassvermögen betreffenden Entscheidungen praktisch immer nur gemeinsam getroffen werden können.

Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung eines für Ihre individuelle Situation passenden Testaments oder Erbvertrages. Die notarielle Regelung in diesem Bereich hat viele Vorteile: So benötigen die Erben nach dem Todesfall in aller Regel keinen Erbschein, um ihre Rechtsstellung gegenüber Banken, Ämtern usw. nachweisen zu können. Dies minimiert nicht nur den bürokratischen Aufwand nach dem Todesfall, sondern bringt unter dem Strich oftmals sogar eine Kostenersparnis mit sich. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille in juristisch klaren und eindeutigen Formulierungen zum Ausdruck kommt. Aus Erfahrung können wir sagen, dass viele innerfamiliären Erbstreitigkeiten aus entweder ganz fehlenden oder nur unzulänglich formulierten handschriftlichen Testamenten resultieren.

Immobilien, Ehe und Familie, Erben und Vererben, Vermögensnachfolge, Vorsorge, Unternehmen, vereine
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Als Notare sind wir im erbrechtlichen Spektrum auch anderweitig gerne für Sie tätig, beispielsweise wenn es darum geht,

  • einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen,
  • einen Vertrag zwischen mehreren Erben zum Zwecke der Nachlassauseinandersetzung einzelner Gegenstände (etwa von Grundbesitz) zu entwerfen und zu beurkunden,
  • testamentarisch oder erbvertraglich angeordnete Vermächtnisse nach Eintritt des Erbfalls zu erfüllen,
  • ein jüngst angefallenes Erbe auszuschlagen (bitte nehmen Sie in diesem Fall wegen der Fristgebundenheit der Ausschlagung schnellstmöglich Kontakt mit uns auf).