Wer über Vermögen verfügt – z.B. in Form von Grundbesitz oder Gesellschaftsanteilen – sieht sich zwangsläufig irgendwann mit der Frage konfrontiert, wann und wie diese Werte in die Hände nachfolgender Generationen gelangen sollen.
Bereits die Entscheidung, sich überhaupt zu Lebzeiten von Teilen des eigenen Vermögens zu trennen, will wohl überlegt sein. Denn alles, was im Wege lebzeitiger Übertragung bereits weitergegeben worden ist, lässt sich im Alter nicht mehr als "Notgroschen" zum eigenen Verkauf nutzen. Umgekehrt gibt es viele gute Gründe, die Nachfolgeplanung rechtzeitig in Angriff zu nehmen: Bei hohen Vermögen lassen sich etwa die schenkungsteuerlichen Freibeträge wiederholt ausnutzen. Zudem kann eine lebzeitige Regelung, an der sowohl die veräußernden Eltern als auch die Kinder teilnehmen, einem späteren Streit über den Umgang mit dem eigenen Erbe vorbeugen.
Sprechen Sie uns gerne jederzeit für ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Wir erörtern mit Ihnen, ob eine lebzeitige Vermögensnachfolge empfehlenswert ist und wie diese bestmöglich vonstatten geht. Insbesondere bei größeren Vermögen kann es sinnvoll sein, über die Gründung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft oder sogar einer Stiftung nachzudenken. Es versteht sich von selbst, dass wir bei all diesen Fragen eng mit Ihren steuerlichen, anwaltlichen und sonstigen wirtschaftlichen Beratern zusammen arbeiten.